Erzeugungsanlagen

Die 5 Bausteine eines erfolgreichen Netzanschlusses

  • Netztechnische Vor­prüfung
  • Einspeisezusage
  • Projektierung / Auftrags­erteilung
  • Vereinbarungen
    Stromlieferung und -bezug
  • Inbetriebnahme

1. Netztechnische Vor­prüfung

Um den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der Anlage zum vorhandenen Versorgungsnetz zu lokalisieren (vgl. § 8 EEG 2017), ist vorab eine netztechnische Vorprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich.

Hierfür benötigen wir:

  • Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz hier im Portal
  • Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage
  • einen Lageplan (möglichst Maßstab 1:1.000, Flurnummer), aus dem der Standort der geplanten Eigenerzeugungsanlage hervorgeht.

Erst nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse kann eine verbindliche Aussage über die Anschlussausführung Ihrer Eigenerzeugungsanlage getroffen werden.
Sollte der Betrieb Ihrer Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz nicht möglich sein, ist eine mittelspannungsseitige Anbindung erforderlich. In diesem Falle werden wir gesondert auf Sie zukommen.

2. Einspeisezusage

Wenn die netztechnischen Voraussetzungen, unter Einhaltung der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2011-08, gewährleistet sind, erhalten Sie für Ihr Projekt eine Einspeisezusage an dem ermittelten Verknüpfungspunkt. Wird nicht innerhalb eines halben Jahres nach Zugang der Einspeisezusage der Anschluss beantragt, erlischt die Zusage.

 

 

 

3. Projektierung/Auftrags­erteilung

Sollte aufgrund der netztechnischen Vorprüfung die Verlegung einer kundeneigenen in Ihrem Eigentum stehenden Anschlussleitung erforderlich werden, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot auf Basis einer von uns in Abstimmung mit Ihnen gewählten Trasse für die Anschlusserstellung zu unterbreiten. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen Lageplan, aus welchem die Grundstücksgrenzen (Flurnummern) hervorgehen. Bevor Sie uns den Auftrag zur Erstellung der Anschlussleitung erteilen, müssen alle Grundstücksbenutzungsfragen von Ihnen geklärt sein.

4. Vereinbarungen für Stromlieferung und -bezug

Die Vereinbarungen über die Abnahme und Vergütung für Strom aus Ihrer Eigenerzeugungsanlage, sowie über den Strombezug für den Eigenbedarf Ihrer Anlage werden nach Inbetriebnahme gesondert abgeschlossen. Die Einspeisung wird mit monatlicher Abschlagszahlung und Schlussrechnung zum 31. Dezember des Jahres nach Gesetz vergütet.

Nachweise zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Vergütung der eingespeisten Energie obliegen dem Anlagenbetreiber und sind schriftlich einzureichen. Bei fehlender Meldung an die Bundesnetzagentur und nicht fristgerechter Umsetzung des Einspeisemanagements verringert sich die Vergütung auf 0,00 ct.

5. Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung der Anlage ist die Inbetriebnahme durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen, in der Regel der Anlagenerrichter, anzumelden. Bei der Inbetriebnahme ist ein Prüfprotokoll durch den Anlagenerrichter/-betreiber zu erstellen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.

Die Inbetriebnahme wird nach Terminvereinbarung im Beisein mit den Stadtwerken Plattling durchgeführt. Hierfür wird eine Pauschale berechnet.

Dazu benötigen wir folgende Dokumente:

  • Inbetriebsetzungsprotokoll – Erzeugungsanlagen Niederspannung
  • Konformitätsnachweis für Erzeugungseinheiten
  • Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz
  • Prüfbericht für Erzeugungseinheiten
  • Prüfbericht zum Netz- und Anlagenschutz
  • Anlagenschemaplan, einpolig, mit Darstellung von Erzeugungseinheit, Messeinrichtung und Netzanschluss
  • Formular Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen
  • Mitteilung zur Inanspruchnahme des erhöhten anzulegenden Wertes bei einer Volleinspeiser-Solaranlage